Informationen und Reglemente
TC Gerlafingen
Inhalt
1 Mitgliedschaft und Finanzen
1.1 Allgemeines
a. Über die Mitgliederbeiträge für die kommende Saison wird jeweils anlässlich der Generalversammlung abgestimmt.
b. Die Altersgrenze zwischen Junioren und Aktiven ist in den Statuten festgelegt.
b. Die Altersgrenze zwischen Junioren und Aktiven ist in den Statuten festgelegt.
1.2 Mitgliederbeiträge
Die aktuellen Beiträge für Jahresmitgliedschaften und allfällige Vergünstigungen sind auf der Webseite publiziert.
1.3 Eintritt und Austritt
a. Eintritte sind jederzeit möglich.
b. Austritte für das folgende Vereinsjahr sind dem Vorstand per Webformular oder per E-Mail bis spätestens zum 31. Dezember mitzuteilen.
c. Spätere Abmeldungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht für das laufende Vereinsjahr. Bei einem Austritt ist ein allenfalls bezogener Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.
d. Ausnahme: Wenn an der Generalversammlung eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags beschlossen wird, werden Kündigungen bis 10 Tage nach Versand des Protokolls akzeptiert.
b. Austritte für das folgende Vereinsjahr sind dem Vorstand per Webformular oder per E-Mail bis spätestens zum 31. Dezember mitzuteilen.
c. Spätere Abmeldungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht für das laufende Vereinsjahr. Bei einem Austritt ist ein allenfalls bezogener Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.
d. Ausnahme: Wenn an der Generalversammlung eine Erhöhung des Mitgliederbeitrags beschlossen wird, werden Kündigungen bis 10 Tage nach Versand des Protokolls akzeptiert.
1.4 Lizenzgebühren
a. Die Swisstennis-Lizenzgebühren gehen zulasten der Lizenznehmenden selbst und werden vom TC Gerlafingen nicht übernommen.
b. Für Junioren kann der Vorstand Ausnahmen bewilligen.
b. Für Junioren kann der Vorstand Ausnahmen bewilligen.
2 Antragsverfahren
2.1 Einreichung von Anträgen
a. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
b. Anträge müssen klar formuliert sein und zwingend Ziel, Begründung, die gewünschte Umsetzung/Massnahmen sowie das Datum der Umsetzung enthalten.
c. Anträge, die an der Generalversammlung (GV) behandelt werden sollen, müssen mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.
d. Der Vorstand stellt sämtliche fristgerecht eingereichten Anträge mindestens 10 Tage vor der GV allen Mitgliedern elektronisch zu.
b. Anträge müssen klar formuliert sein und zwingend Ziel, Begründung, die gewünschte Umsetzung/Massnahmen sowie das Datum der Umsetzung enthalten.
c. Anträge, die an der Generalversammlung (GV) behandelt werden sollen, müssen mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.
d. Der Vorstand stellt sämtliche fristgerecht eingereichten Anträge mindestens 10 Tage vor der GV allen Mitgliedern elektronisch zu.
3 Anlage- und Hausordnung
3.1 Allgemeines
a. Die Anlage des TC Gerlafingen steht allen Mitgliedern, die ihren Mitgliederbeitrag bezahlt haben, während der ganzen Saison zur Verfügung.
b. Die Anlage ist unsere Visitenkarte und mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
c. Festgestellte oder selbst verursachte Schäden oder Mängel an der Anlage sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
d. Vergessene Gegenstände werden eingesammelt und maximal 3 Monate aufbewahrt.
b. Die Anlage ist unsere Visitenkarte und mit grösster Sorgfalt zu behandeln.
c. Festgestellte oder selbst verursachte Schäden oder Mängel an der Anlage sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
d. Vergessene Gegenstände werden eingesammelt und maximal 3 Monate aufbewahrt.
3.2 Zutritt
a. Da keine ständige Aufsicht über die Plätze möglich ist, sind die Zugänge verschlossen.
b. Damit rund um die Uhr auf unseren Tennisplätzen gespielt werden kann, haben Aktivmitglieder die Möglichkeit gegen eine Gebühr und gegen ein Depot einen Schlüssel zur Anlage zu beziehen.
c. Bei der Rückgabe des Schlüssels wird das Depot zurückvergütet.
d. Alle Clubmitglieder haben stets dafür zu sorgen, dass beim Verlassen der Anlage alle Türen, auch die Zutrittstüren zu den Plätzen, wieder ordnungsgemäss abgeschlossen sind.
b. Damit rund um die Uhr auf unseren Tennisplätzen gespielt werden kann, haben Aktivmitglieder die Möglichkeit gegen eine Gebühr und gegen ein Depot einen Schlüssel zur Anlage zu beziehen.
c. Bei der Rückgabe des Schlüssels wird das Depot zurückvergütet.
d. Alle Clubmitglieder haben stets dafür zu sorgen, dass beim Verlassen der Anlage alle Türen, auch die Zutrittstüren zu den Plätzen, wieder ordnungsgemäss abgeschlossen sind.
3.3 Clubhaus
a. Das Clubhaus, die dazugehörenden Einrichtungen und Gegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln.
b. Um möglichst keinen Schmutz in das Clubhaus zu tragen, sind vor dem Betreten die Schuhe gründlich zu reinigen.
c. Im Clubhaus und in den Garderoben ist Ordnung zu halten.
d. Vor Verlassen der Anlage sind im Clubhaus alle elektrischen Anlagen auszuschalten, das Licht zu löschen und die Türe abzuschliessen.
b. Um möglichst keinen Schmutz in das Clubhaus zu tragen, sind vor dem Betreten die Schuhe gründlich zu reinigen.
c. Im Clubhaus und in den Garderoben ist Ordnung zu halten.
d. Vor Verlassen der Anlage sind im Clubhaus alle elektrischen Anlagen auszuschalten, das Licht zu löschen und die Türe abzuschliessen.
3.4 Küche, Getränke mit Selbstbedienung
a. Die Küche steht allen Mitgliedern zur Verfügung.
b. Der sorgfältige Umgang mit Geschirr und Gläsern wird als selbstverständlich vorausgesetzt, gleich wie das Spülen, Abtrocknen und Versorgen nach dem Gebrauch.
c. Der Konsum von allen Getränken muss sofort beim Bezug durch Eintrag in der aufliegenden Liste deklariert werden.
d. Die Flaschen sind nicht im Preis inbegriffen und deshalb unbedingt zurückzugeben.
e. Selbst mitgebrachte Flaschen sowie Getränke & Esswaren sind wieder mitzunehmen und dürfen nicht in der Küche, insbesondere im Kühlschrank oder sonstigen Schränken aufbewahrt werden.
b. Der sorgfältige Umgang mit Geschirr und Gläsern wird als selbstverständlich vorausgesetzt, gleich wie das Spülen, Abtrocknen und Versorgen nach dem Gebrauch.
c. Der Konsum von allen Getränken muss sofort beim Bezug durch Eintrag in der aufliegenden Liste deklariert werden.
d. Die Flaschen sind nicht im Preis inbegriffen und deshalb unbedingt zurückzugeben.
e. Selbst mitgebrachte Flaschen sowie Getränke & Esswaren sind wieder mitzunehmen und dürfen nicht in der Küche, insbesondere im Kühlschrank oder sonstigen Schränken aufbewahrt werden.
4 Platzordnung und Spielreglement
4.1 Allgemeines
a. Die Plätze sind das wichtigste Gut eines Tennisclubs.
b. Zum einen wollen wir selbst auf Top-Plätzen Tennis spielen und zum anderen wollen wir bei Gästen den bestmöglichen Eindruck hinterlassen.
c. Die Anweisungen sind deshalb strikt zu befolgen.
b. Zum einen wollen wir selbst auf Top-Plätzen Tennis spielen und zum anderen wollen wir bei Gästen den bestmöglichen Eindruck hinterlassen.
c. Die Anweisungen sind deshalb strikt zu befolgen.
4.2 Plätze
a. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet während der ganzen Saison einzig der Platzchef, sein Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied.
b. Der Zustand der Plätze ist von deren Pflege bzw. Behandlung durch die Spieler abhängig.
c. Es darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden.
d. Nach beendetem Spiel ist der Platz zu wischen und zu wässern.
e. Die LED-Beleuchtung darf nach Belieben verwendet werden.
f. Die Beleuchtung der Plätze ist nach dem letzten Spiel wieder auszuschalten.
b. Der Zustand der Plätze ist von deren Pflege bzw. Behandlung durch die Spieler abhängig.
c. Es darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden.
d. Nach beendetem Spiel ist der Platz zu wischen und zu wässern.
e. Die LED-Beleuchtung darf nach Belieben verwendet werden.
f. Die Beleuchtung der Plätze ist nach dem letzten Spiel wieder auszuschalten.
4.3 Spielbetrieb
a. Vor Spielbeginn hat jeder Spieler sein Namensschild auf der Magnettafel anzubringen.
b. Der Spielbeginn muss mit Kreide gut lesbar eingetragen werden.
c. Wird auf einem Platz ohne Eintragung gespielt, sind Wartende berechtigt, diesen Platz sofort zu beanspruchen.
d. Die Spieldauer beträgt 45 Minuten für Einzelspiele und 1 Stunde für Doppelspiele.
e. Können sich wartende und spielende Spieler nicht auf eine Platzübergabe einigen, steht den Wartenden das Recht zu, den Platz zu beanspruchen, der am längsten über die Spieldauer bespielt wurde (z.B.: Doppel 1h10min, Einzel 1h --> Einzel gibt Platz frei).
f. Nach dem Spielen ist der Platz mit den Schleppnetzen abzuziehen und freiwillig den wartenden Clubmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
g. Platzreservierungen für Wettkampfspiele, Clubturniere, Kurse, Trainings, Vermietungen etc., obliegen dem Spielleiter bzw. dem Vorstand und sind auf der Webseite und/oder auf der Platzreservierungstafel ersichtlich.
h. Für den normalen Spielbetrieb sind Reservationen nicht gestattet.
i. Bälle können im Clubhaus bezogen und auf der Getränkebezugsliste eingetragen werden.
j. Die Ballmaschine steht gegen eine Gebühr (via Getränkebezugsliste) allen zur Verfügung.
b. Der Spielbeginn muss mit Kreide gut lesbar eingetragen werden.
c. Wird auf einem Platz ohne Eintragung gespielt, sind Wartende berechtigt, diesen Platz sofort zu beanspruchen.
d. Die Spieldauer beträgt 45 Minuten für Einzelspiele und 1 Stunde für Doppelspiele.
e. Können sich wartende und spielende Spieler nicht auf eine Platzübergabe einigen, steht den Wartenden das Recht zu, den Platz zu beanspruchen, der am längsten über die Spieldauer bespielt wurde (z.B.: Doppel 1h10min, Einzel 1h --> Einzel gibt Platz frei).
f. Nach dem Spielen ist der Platz mit den Schleppnetzen abzuziehen und freiwillig den wartenden Clubmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
g. Platzreservierungen für Wettkampfspiele, Clubturniere, Kurse, Trainings, Vermietungen etc., obliegen dem Spielleiter bzw. dem Vorstand und sind auf der Webseite und/oder auf der Platzreservierungstafel ersichtlich.
h. Für den normalen Spielbetrieb sind Reservationen nicht gestattet.
i. Bälle können im Clubhaus bezogen und auf der Getränkebezugsliste eingetragen werden.
j. Die Ballmaschine steht gegen eine Gebühr (via Getränkebezugsliste) allen zur Verfügung.
5 Juniorenreglement
Allgemeines
Junioren und Juniorinnen sind in folgende Kategorien aufgeteilt:
a. Schüler
Schüler sind Kinder und Jugendliche bis zu dem ihrem 14. Geburtstag folgenden Jahresende.
b. Junioren
Junioren sind Jugendliche ab dem Jahr ihres 15. Geburtstags bis zu dem ihrem 18. Geburtstag folgenden Jahresende.
Die Spielberechtigung richtet sich nach der Kategorie.
a. Schüler
Schüler sind Kinder und Jugendliche bis zu dem ihrem 14. Geburtstag folgenden Jahresende.
b. Junioren
Junioren sind Jugendliche ab dem Jahr ihres 15. Geburtstags bis zu dem ihrem 18. Geburtstag folgenden Jahresende.
Die Spielberechtigung richtet sich nach der Kategorie.
5.1 Spielberechtigung für Junioren
a. Junioren sind uneingeschränkt nach dem gültigen Spielreglement spielberechtigt.
b. Schüler sind nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person (Mitglied oder Nicht-Mitglied) nach dem gültigen Spielreglement spielberechtigt.
b. Schüler sind nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person (Mitglied oder Nicht-Mitglied) nach dem gültigen Spielreglement spielberechtigt.
5.2 Beiträge
Die aktuellen Beiträge sind auf der Webseite publiziert.
5.3 Spielen mit Gästen für Junioren
Es gelten die gleichen Richtlinien wie für Aktivmitglieder.
5.4 Zutritt zur Tennisanlage
a. Ob ein Schüler oder ein Junior respektive eine Juniorin berechtigt ist, einen eigenen Schlüssel zu beziehen, wird durch den Vorstand beschlossen.
b. Einführungen werden von einem Vorstandsmitglied durchgeführt.
b. Einführungen werden von einem Vorstandsmitglied durchgeführt.
6 Interclubreglement
6.1 Anlagennutzung
a. Die Interclubmannschaften vertreten den Verein und sind berechtigt, während der Interclubsaison die zugestandene Anzahl an Plätzen zu nutzen und für die IC-Spiele alle Plätze zu beanspruchen.
b. Die Anlage wird den Mannschaften für Trainings und Turniere unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
b. Die Anlage wird den Mannschaften für Trainings und Turniere unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
6.2 Bespielbarkeit
Bei Zweifel bezüglich der Bespielbarkeit der Plätze für IC-Begegnungen ist der Platzchef zu konsultieren.
6.3 Spiel- und Verschiebungsdaten
a. Die Spieldaten werden in Absprache mit dem Interclubverantwortlichen vor der jeweiligen Saison definiert.
b. Verschiebungsdaten bei unbespielbaren Plätzen durch wetterbedingte oder sonstige Probleme auf der Anlage müssen mit dem IC-Verantwortlichen jeweils besprochen werden, bevor der Gastmannschaft das neue Aufgebot versendet wird.
c. Die Captains der IC-Mannschaften sind für das Aufgebot der gegnerischen Mannschaften via Swisstennis selbst verantwortlich.
b. Verschiebungsdaten bei unbespielbaren Plätzen durch wetterbedingte oder sonstige Probleme auf der Anlage müssen mit dem IC-Verantwortlichen jeweils besprochen werden, bevor der Gastmannschaft das neue Aufgebot versendet wird.
c. Die Captains der IC-Mannschaften sind für das Aufgebot der gegnerischen Mannschaften via Swisstennis selbst verantwortlich.
6.4 Spielerbedarf
a. Die IC-Mannschaften sind selbst für eine ausreichende Anzahl Spieler an den jeweiligen Turniertagen verantwortlich.
b. Der IC-Verantwortliche kann zur Unterstützung bei der Koordination des Spielerbedarfs beigezogen werden.
c. Kann eine Partie nicht ausgetragen werden, da zu wenig Spieler von der jeweiligen Mannschaft am Spieltag anwesend sind, wird die Busse gemäss dem aktuellen Swisstennis-Reglement von der jeweiligen Mannschaft selbst getragen (siehe Sanktionen).
b. Der IC-Verantwortliche kann zur Unterstützung bei der Koordination des Spielerbedarfs beigezogen werden.
c. Kann eine Partie nicht ausgetragen werden, da zu wenig Spieler von der jeweiligen Mannschaft am Spieltag anwesend sind, wird die Busse gemäss dem aktuellen Swisstennis-Reglement von der jeweiligen Mannschaft selbst getragen (siehe Sanktionen).
6.5 Verantwortung bei Heimspielen
a. Der Mannschaftscaptain oder dessen Stellvertreter ist für den Spieltag einer Heimbegegnung inklusive korrekten Spielablauf, Mannschaftsaufstellung etc. gemäss dem aktuellen Interclubreglement selbst verantwortlich.
b. Er hat sich vorgängig via Swisstennis über das aktuelle Reglement zu informieren.
c. Bei Fragen zum aktuellen Interclubreglement kann der IC-Verantwortliche beigezogen werden.
b. Er hat sich vorgängig via Swisstennis über das aktuelle Reglement zu informieren.
c. Bei Fragen zum aktuellen Interclubreglement kann der IC-Verantwortliche beigezogen werden.
6.6 Resultaterfassung
a. Die Resultaterfassung nimmt der Mannschaftscaptain oder dessen Stellvertreter vor.
b. Die Resultaterfassung muss unter Berücksichtigung der Wochenendfrist gemäss dem aktuellen Interclubreglement von Swisstennis gemeldet werden.
c. Können die Resultate vom Mannschaftscaptain oder dessen Stellvertreter nicht online gemeldet werden, so ist das Resultatblatt umgehend nach dem Turniertag dem IC-Verantwortlichen zuzustellen.
b. Die Resultaterfassung muss unter Berücksichtigung der Wochenendfrist gemäss dem aktuellen Interclubreglement von Swisstennis gemeldet werden.
c. Können die Resultate vom Mannschaftscaptain oder dessen Stellvertreter nicht online gemeldet werden, so ist das Resultatblatt umgehend nach dem Turniertag dem IC-Verantwortlichen zuzustellen.
6.7 Sanktionen
Für sämtliche Sanktionen gemäss IC-Reglement von Swisstennis, die durch die jeweilige Mannschaft verursacht werden, müssen die Mannschaften selbst Verantwortung tragen. Der TC Gerlafingen übernimmt keine Bussen für Sanktionen, die nicht durch den Verein verursacht werden.
6.8 Infrastruktur / Clubhaus
a. Der TC Gerlafingen stellt die Infrastruktur während der Interclubsaison zur Verfügung.
b. Die Mannschaften sind verantwortlich, dass das Clubhaus der nächsten Mannschaft einwandfrei und sauber übergeben wird.
c. Defekte an der Infrastruktur müssen dem Platzchef umgehend gemeldet werden.
d. Fehlendes Material oder Defekte im Clubhaus müssen einem Vorstandsmitglied gemeldet werden.
b. Die Mannschaften sind verantwortlich, dass das Clubhaus der nächsten Mannschaft einwandfrei und sauber übergeben wird.
c. Defekte an der Infrastruktur müssen dem Platzchef umgehend gemeldet werden.
d. Fehlendes Material oder Defekte im Clubhaus müssen einem Vorstandsmitglied gemeldet werden.
6.9 Unterstützungsbeitrag
a. Der TC Gerlafingen unterstützt die IC-Mannschaften mit einem Betrag von CHF 100.00 pro Heimspiel.
b. Für die Überweisung muss der Mannschafts-Captain oder der Kassier der IC-Mannschaft dem Kassier des TC Gerlafingen bis spätestens zum Datum des letzten Heimspiels gültige Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Wohnort) nennen.
b. Für die Überweisung muss der Mannschafts-Captain oder der Kassier der IC-Mannschaft dem Kassier des TC Gerlafingen bis spätestens zum Datum des letzten Heimspiels gültige Kontoangaben (IBAN, Kontoinhaber, Wohnort) nennen.
7 Gästereglement
7.1 Allgemeines
a. Grundsätzlich sind nur Clubmitglieder auf unserer Tennisanlage spielberechtigt.
b. Der Vorstand ist aber der Meinung, dass gegen eine Gebühr und im Hinblick auf einen eventuellen Clubbeitritt in beschränktem Rahmen auf unseren Tennisplätzen auch Gäste willkommen sind.
c. Passivmitglieder werden im Hinblick auf die Spielberechtigung wie Gäste behandelt.
b. Der Vorstand ist aber der Meinung, dass gegen eine Gebühr und im Hinblick auf einen eventuellen Clubbeitritt in beschränktem Rahmen auf unseren Tennisplätzen auch Gäste willkommen sind.
c. Passivmitglieder werden im Hinblick auf die Spielberechtigung wie Gäste behandelt.
7.2 Grundsätze
a. Gäste sind Nichtclubmitglieder, die von einem Clubmitglied eingeladen werden und mit diesem auch spielen.
b. Für Gäste wird eine Gebühr gemäss Aushang respektive Getränkebezugsliste verlangt. Durch die Bezahlung dieser Gebühr, erhält der Gast das Recht auf eine Spieldauer gemäss Reglement.
c. Für den Gast ist immer das Clubmitglied verantwortlich.
d. Auf der Belegungstafel ist der Name des Clubmitgliedes (Schild) und der Name des Gastes (mit Kreide geschrieben) einzutragen.
e. Pro Gast muss auf der Getränkebezugsliste vor Spielbeginn ein Strich eingetragen werden, und dies auch, wenn sich zum Spielbeginn keine weiteren Clubmitglieder auf dem Tennisplatz befinden. Das einladende Clubmitglied ist für die Eintragung verantwortlich.
f. Ein Gast darf pro Saison 5 Mal auf unseren Plätzen spielen, unabhängig des ihn einladenden Clubmitglieds.
g. Die Hausordnung sowie das Platz- und Spielreglement gelten auch für die Gäste. Für deren Einhaltung ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.
h. Das Gästereglement kann vom Vorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.
b. Für Gäste wird eine Gebühr gemäss Aushang respektive Getränkebezugsliste verlangt. Durch die Bezahlung dieser Gebühr, erhält der Gast das Recht auf eine Spieldauer gemäss Reglement.
c. Für den Gast ist immer das Clubmitglied verantwortlich.
d. Auf der Belegungstafel ist der Name des Clubmitgliedes (Schild) und der Name des Gastes (mit Kreide geschrieben) einzutragen.
e. Pro Gast muss auf der Getränkebezugsliste vor Spielbeginn ein Strich eingetragen werden, und dies auch, wenn sich zum Spielbeginn keine weiteren Clubmitglieder auf dem Tennisplatz befinden. Das einladende Clubmitglied ist für die Eintragung verantwortlich.
f. Ein Gast darf pro Saison 5 Mal auf unseren Plätzen spielen, unabhängig des ihn einladenden Clubmitglieds.
g. Die Hausordnung sowie das Platz- und Spielreglement gelten auch für die Gäste. Für deren Einhaltung ist das gastgebende Clubmitglied verantwortlich.
h. Das Gästereglement kann vom Vorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.
8 Kommerzielle Nutzung der Plätze
Allgemeines
a. Der TC Gerlafingen gestattet das Unterrichten auf seinen Plätzen unter gewissen Bedingungen.
b. Für vom TC Gerlafingen selbst ausgeschriebene Kurse sind keine Gebühren zu entrichten.
c. Für die sonstige Benutzung der Infrastruktur erhebt der TC Gerlafingen eine Gebühr vom Tennislehrer. Dies kann mittels Einzelabgaben (Ziff. 8.1) oder einer Jahrespauschale (Ziff. 8.2) erfolgen. Im Gegenzug dürfen die Trainer das vorhandene Clubmaterial (wie Bälle, Körbe, Markierungshütchen, Kegel usw.) mitbenutzen. Nach der Nutzung ist sämtliches Material sorgfältig zu versorgen und sicher zu verschliessen.
b. Für vom TC Gerlafingen selbst ausgeschriebene Kurse sind keine Gebühren zu entrichten.
c. Für die sonstige Benutzung der Infrastruktur erhebt der TC Gerlafingen eine Gebühr vom Tennislehrer. Dies kann mittels Einzelabgaben (Ziff. 8.1) oder einer Jahrespauschale (Ziff. 8.2) erfolgen. Im Gegenzug dürfen die Trainer das vorhandene Clubmaterial (wie Bälle, Körbe, Markierungshütchen, Kegel usw.) mitbenutzen. Nach der Nutzung ist sämtliches Material sorgfältig zu versorgen und sicher zu verschliessen.
8.1 Einzelabgaben für Einzel- oder Gruppenlektionen
a. Die Abrechnung und Bezahlung aller Gebühren liegt beim Tennislehrer.
b. Eine Lektion wird pro Stunde (60 Min.) berechnet.
c. Unterricht darf zwischen 08:00 und 18:00 Uhr reserviert werden.
d. Einzelabgaben pro Lektion
Die Gebühr pro Stunde richtet sich nach dem Mitgliedsstatus von Lehrer und Schüler:
Wenn der Tennislehrer Aktivmitglied im TCG ist:
CHF 5.– pro Stunde, wenn der Schüler ebenfalls Mitglied ist.
CHF 10.– pro Stunde, wenn der Schüler kein Mitglied ist.
Wenn der Tennislehrer kein Mitglied im TCG ist:
CHF 10.– pro Stunde, wenn der Schüler Mitglied ist.
Lektionen für Nicht-Mitglieder sind in diesem Fall nicht gestattet.
b. Eine Lektion wird pro Stunde (60 Min.) berechnet.
c. Unterricht darf zwischen 08:00 und 18:00 Uhr reserviert werden.
d. Einzelabgaben pro Lektion
Die Gebühr pro Stunde richtet sich nach dem Mitgliedsstatus von Lehrer und Schüler:
Wenn der Tennislehrer Aktivmitglied im TCG ist:
CHF 5.– pro Stunde, wenn der Schüler ebenfalls Mitglied ist.
CHF 10.– pro Stunde, wenn der Schüler kein Mitglied ist.
Wenn der Tennislehrer kein Mitglied im TCG ist:
CHF 10.– pro Stunde, wenn der Schüler Mitglied ist.
Lektionen für Nicht-Mitglieder sind in diesem Fall nicht gestattet.
8.2 Saison-Pauschale
Alternativ können Lehrer die Gebühren pauschal für die ganze Saison begleichen:
Aktivmitglieder des TCG: CHF 100.– pro Saison.
Nicht-Mitglieder: CHF 500.– pro Saison.
Zusatznutzen: Lehrer, die eine Pauschale wählen, werden namentlich auf unserer Website erwähnt und erhalten im Club einen Platz, um offiziell auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.
Aktivmitglieder des TCG: CHF 100.– pro Saison.
Nicht-Mitglieder: CHF 500.– pro Saison.
Zusatznutzen: Lehrer, die eine Pauschale wählen, werden namentlich auf unserer Website erwähnt und erhalten im Club einen Platz, um offiziell auf ihre Angebote aufmerksam zu machen.
8.3 Gebühren für Interclubmannschaften
a. Stellen Interclubmannschaften für das Training einen Trainer an, muss dieser eine Saisonpauschale bezahlt haben.
b. Der Mannschafts-Captain ist in der Pflicht, den Vorstand über den Einsatz eines Trainers zu informieren.
b. Der Mannschafts-Captain ist in der Pflicht, den Vorstand über den Einsatz eines Trainers zu informieren.
8.4 Organisation und Verantwortung für Trainer und Schüler
a. Fahr-/ Parkbewilligung ist Sache der Tennislehrer / Schüler. Fahrbewilligungen sind über kasse@tcgerlafingen.ch erhältlich.
b. Versicherung und Unterrichtsmaterial ist Sache des Tennislehrers.
b. Versicherung und Unterrichtsmaterial ist Sache des Tennislehrers.